Wir suchen eine Nachfolger/in für unsere Kosmetikerin und haben einen Raum mit 24,44 qm zur Nutzung einer Fußpflege/Politologe, Kosmetik ab 1.04.2022 zur Untervermietung. Zur Mitbenutzung stehen eine Küche (zur Pausennutzung) ein Wartebereich und ein Wc zur Verfügung. Für weitere Informationen können Sie sich gerne telefonisch bei uns im Salon melden.
Liebe Kunden,
nachfolgend ein Auszug vom Landesinnungsverband des bayerischen Friseurhandwerks vom 28.12.2021
15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 28. Dezember geändert
Mit dem heutigen Tag ist eine erneute Änderung der 15. BayIfSMV in Kraft getreten, die bei der 2G-Regel eine kleine Erweiterung des berechtigten Personenkreises vorsieht.
Ausnahme von der 2G-Regel für Jugendliche bis zum 14. Geburtstag
Bisher waren nur Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 12 Jahren und 3 Monaten von der 2G-Regel ausgenommen. Nun gilt diese Ausnahme für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren.
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzler haben sich bei der MPK vom 21. Dezember 2021 auf diese Altersgrenze verständigt. Ab dem Alter von 14 Jahren kann von Kindern und Jugendlichen erwartet werden, staatliche Regeln eigenständig zu befolgen. Die bisher vorgesehene Altersgrenze von zwölf Jahren und drei Monaten gründete darauf, dass bislang eine Impfempfehlung nur für Kinder ab zwölf Jahren bestand und zusätzlich eine Karenzzeit bis zum Erwerb einer vollständigen Immunisierung vorgesehen war. Dieser Anknüpfungspunkt ist mit der zunehmend auch für jüngere Kinder bestehenden Impfmöglichkeit entfallen. Die neue Altersgrenze von 14 Jahren wird sodann einheitlich auch im Rahmen von § 4 und § 5 15. BayIfSMV zugrunde gelegt und findet damit auch auf die 2G-Regel für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen Anwendung.
nachfolgend ein Auszug vom Landesinnungverband des bayerischen Friseurhandwerks vom 24.11.2021
2G-Zugangsregel für Kunden
Zugang zu körpernahen Dienstleistungen in geschlossenen Räumen haben nur Personen mit
- Impfnachweis
- Genesenennachweis und
- Kinder, die noch nicht 12 Jahre und 3 Monate alt sind.
- Außerdem Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies durch ärztliches Attest im Original nachweisen, unter Vorlage eines negativen PCR-Tests.
Auf das wir die Corona-Krise weiterhin gemeinsam meistern werden!!
Wir freuen uns auf Sie!!
Herzlichst
Ihre Brigitte Kübelsbeck mit Team
11.02.2021
Liebe Kunden,
wir freuen uns sehr das wir ab 1.3.2021 wieder öffnen dürfen.
An dieser Stelle nochmal vielen Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung mit den Herzensgutscheinen und Gutscheinen die Sie über den Reiter gekauft haben.
Gerne können Sie uns auch eine eMail schreiben wenn Sie einen Termin möchten, wir melden uns sobald als möglich.
Wir freuen uns auf Sie!!
Herzliche Grüße
Ihre Brigitte Kübelsbeck mit Team
24.12.2020
Sobald wir wissen wann wir wieder öffnen dürfen, kontaktieren wir gerne unsere Kunden die im Lockdown einen Termin hatten um einen neuen Termin zu vereinbaren.
Wir freuen uns auf SIE !!
Bleiben Sie gesund & Zuversichtlich !!
Nun wünschen wir Ihnen ein besinnliche, frohes Weihnachtsfest
dazu ein gesundes und besseres neues Jahr 2021!!
Herzliche Grüße
Ihre Brigitte Kübelsbeck mit Team
13.12.2020
Liebe Kunden,
mit dem heutigen Beschluss der Bundesregierung müssen wir unseren Salon ab Mittwoch den 16.12.2020 zum Schutz unserer Kunden und uns voraussichtlich bis 10.01.2021 schließen .
Sobald sich die Lage wieder normalisiert hat, freuen wir uns Sie wieder mit großer Freude begrüssen und bedienen zu dürfen !!
Wir bedanken uns für Ihre Treue und ihr Verständnis.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!!
Ihre Brigitte Kübelsbeck mit Team
18.11.2020
Liebe Kunden,
wir freuen uns auf Sie!! Wir sind darauf bedacht auf Ihre und unsere Gesundheit zu achten.Um während der Behandlung die Hygiene-Standards zu gewährleisten, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass es zu längeren Wartezeiten für einen neuen Termin kommen kann.
Seien Sie versichert, wir werden alles dafür tun Ihnen den ersten freien Termin anzubieten der möglich ist. Und wenn sich Terminlich etwas ändert, bieten wir Ihnen gerne an Sie zu kontaktieren um Ihnen den Frei gewordenen Termin anzubieten.
Herzlichst Ihre Brigitte Kübelsbeck mit Team
28.09.2020
1.08.2020
Ab sofort NEU Geschenkgutscheine zur persönlichen Konfiguration zum bestellen auf der Seite Gutscheine erhältlich.
Auszug Berufsgenossenschaft:
www.bgw-online.de
Bestell-Nr.: BGW 22-00-090· Stand: 04/2020 · LT/GDA
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Verhaltensregeln für den Friseurbesuch in Corona-Zeiten
Liebe Kundinnen und Kunden,
wir freuen uns, Sie wieder in unserem Salon zu begrüßen!
Um eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, gibt es einige verbindliche Regeln, die wir alle einhalten müssen.
Ziel ist es, Infektionsketten zu unterbrechen, um Ihre und die Gesundheit unserer Beschäftigten zu sichern.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat für Sie die wichtigsten Regeln zusammengestellt:
Vor dem Friseurbesuch
Vereinbaren Sie telefonisch oder online einen Termin.
Bitte teilen Sie uns Ihre Kontakt-daten mit, um Sie und andere gegebenenfalls über eine Infektions-kette zu informieren. Ohne die Angabe Ihrer Kontaktdaten können wir Sie leider nicht bedienen.
Haben Sie Krankheitssymptome wie Fieber, Husten oder Atemnot? Leiden Sie unter Geschmacks- und Geruchsstörungen? Dann bitten wir Sie, den Salon nicht zu betreten.
Kommen Sie möglichst allein zu dem vereinbarten Termin – es sollten sich so wenig Personen wie möglich im Salon aufhalten.
Im Salon
Kommen Sie pünktlich zu Ihrem Termin – wir können Ihnen derzeit nur im Ausnahmefall einen Wartebereich, Getränke und Zeitschriften anbieten. Wenn nötig, warten Sie vor dem Salon.
Wir bitten Sie, gleich nach Betreten des Salons Ihre Hände zu desinfizieren oder zu waschen.
Halten Sie die Husten-Nies-Etikette ein. Niesen und husten Sie in Ihre Armbeuge oder in ein Einmaltaschentuch.
Kinder dürfen nur mit in den Salon, wenn ihnen die Haare geschnitten werden sollen.
Um das Infektionsrisiko zu verringern, müssen wir Ihnen vor jeder Haarbehandlung die Haare waschen.
Halten Sie zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern ein. Sie müssen eine FFP2 Maske tragen.
Selbstverständlich trägt Ihr Friseur oder Ihre Friseurin auch eine Mund-Nasen- Bedeckung. Als weitere Schutzmaßnahme verwenden wir Umhänge, die nur einmal benutzt werden, um einen eventuellen Körperkontakt zu vermeiden.
Kosmetische Behandlungen wie Make-up, Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege sind zurzeit wegen der Nähe zu Ihrem Gesicht nicht erlaubt.
Um Kontakte mit Geräten so gering wie möglich zu halten, dürfen Sie sich die Haare zurzeit leider nicht selbst föhnen.
FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN